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Es ist wichtig, dass Sie in dieser Situation Ruhe bewahren und zunächst Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat aufsuchen um den Verlust Ihres Reisepasses zu melden und einen neuen zu beantragen. Falls Sie sich zum Zeitpunkt des Verlustes bereits bei der koreanischen Einwanderungsbehörde (Immigration Office) registriert haben, benötigen Sie keine erneute Ausstellung des Working-Holiday-Visums. Mit Ihrem koreanischen Personalausweis (Foreigner Registration Card bzw. Alien Registration Card) haben Sie die Erlaubnis mit Ihrem Working-Holiday-Status legal in Korea zu leben.
workingholiday@mofa.go.kr