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Visumsgültigkeit
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- Aufenthalt bis zu maximal 12 Monaten |
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- Während der Gültigkeitsdauer des Visums ist die Einund Ausreise nach Korea unbegrenzt möglich * possibly single entry visa only due to COVID-19. |
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- Keine zusätzliche Arbeitserlaubnis notwendig (Maximale Arbeitzeit : 25 Stunden pro Woche) |
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- Während Ihres Aufenthaltes ist es Ihnen gestattet, die meisten Arten von zeitlich befristeten Tätigkeiten auszuüben, mit der Ausnahme bestimmter Berufe(Arzt, Lehrer, Sportler, Entertainer etc.) |
Länder |
Begrenzung der Beschäftigungsdauer |
Begrenzung der Studienzeit |
Argentinien, Chile, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, USA |
Keine Einschränkungen |
Keine Einschränkungen |
Kanada |
Keine Einschränkungen |
3 monat |
Irland, Neuseeland |
Keine Einschränkungen |
6 monat |
Israel |
3 monat unter demselben Arbeitgeber |
6 monat |
Australien |
6 monat unter demselben Arbeitgeber |
4 monat |
Hong Kong |
6 monat unter demselben Arbeitgeber |
6 monat |
Italien |
6 monat unter demselben Arbeitgeber |
Keine Einschränkungen |
Belgien |
6 monat |
6 monat |
Dänemark |
9 monat |
6 monat |
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Bitte beachten Sie, dass obige Bedingungen für das koreanische Working-Holiday-Visum in einzelnen Ländern abweichen können |
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellun
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Ausgefülltes Antragsformular |
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Gültiger Reisepass und ein biometrisches Passbild(3.5x4.5cm) |
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Nachweis über Hin- und Rückflugticket |
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Nachweis über finanzielle Absicherung(z.B. durch aktuelle Kontoauszüge) |
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Gültige Auslandskrankenversicherung und Auslandshaftpflichtversicherung für die Dauer des gesamten Aufenthalts in Korea (Mindestdeckung 40,000,000 KRW) |
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Antragsgebühren |
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Studierendenausweis oder Nachweis der höchsten akademischen Qualifikation(z.B. Schulabschlusszeugnis) |
Bei Bedarf können zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
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Änderung des Visumantragsorts (Für deutsche Staatsangehörige) |
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Das Korean Visa Application Center (In Germany) wird am 16. November 2020 offiziell eröffnet. Ab dem 4. Januar 2021 wird es nicht mehr möglich sein, ein Visum bei der Botschaft (Berlin) der Republik Korea zu beantragen. Ein Visum für Korea muss künftig beim Korea Visa Application Center (oder Konsulat) beantragt werden. Im Folgenden finden Sie die Adresse, die Telefonnummer und die Webseite des KVACs
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Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Anforderungen zwischen den einzelnen Botschaften/Konsulaten abweichen können. Wir empfehlen, vor der Reiseplanung aktuelle Informationen bei der entsprechenden Botschaft einzuholen. |
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Liste der koreanischen Botschaften oder Konsulate : http://www.mofa.go.kr/eng/nation/m_4902/list.do |
workingholiday@mofa.go.kr