Working Holiday in Korea

외교부 워킹홀리데이 인포센터|Visum

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Visumsgültigkeit

 

 

 

- Aufenthalt bis zu maximal 12 Monaten

 

- Während der Gültigkeitsdauer des Visums ist die Einund Ausreise nach Korea unbegrenzt möglich * possibly single entry visa only due to COVID-19.

 

- Keine zusätzliche Arbeitserlaubnis notwendig (Maximale Arbeitzeit : 25 Stunden pro Woche)

 

- Während Ihres Aufenthaltes ist es Ihnen gestattet, die meisten Arten von zeitlich befristeten Tätigkeiten auszuüben, mit der Ausnahme bestimmter Berufe(Arzt, Lehrer, Sportler, Entertainer etc.)

                 

Länder

Begrenzung der

Beschäftigungsdauer

Begrenzung der

Studienzeit

Argentinien, Chile, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, USA

Keine Einschränkungen

Keine Einschränkungen

Kanada

Keine Einschränkungen

3 monat

Irland, Neuseeland

Keine Einschränkungen

6 monat

Israel

3 monat unter demselben Arbeitgeber

6 monat

Australien

6 monat unter demselben Arbeitgeber

4 monat

Hong Kong

6 monat unter demselben Arbeitgeber

6 monat

Italien

6 monat unter demselben Arbeitgeber

Keine Einschränkungen

Belgien

6 monat

6 monat

Dänemark

9 monat

6 monat

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Bitte beachten Sie, dass obige Bedingungen für das koreanische Working-Holiday-Visum in einzelnen Ländern abweichen können

           

          

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellun

o

Ausgefülltes Antragsformular

o

Gültiger Reisepass und ein biometrisches Passbild(3.5x4.5cm)

o

Nachweis über Hin- und Rückflugticket

o

Nachweis über finanzielle Absicherung(z.B. durch aktuelle Kontoauszüge)

o

Gültige Auslandskrankenversicherung und Auslandshaftpflichtversicherung für die Dauer des gesamten Aufenthalts in Korea (Mindestdeckung 40,000,000 KRW)

o

Antragsgebühren

o

Studierendenausweis oder Nachweis der höchsten akademischen Qualifikation(z.B. Schulabschlusszeugnis)

Bei Bedarf können zusätzliche Unterlagen angefordert werden.      

 

 

 

 

 

Änderung des Visumantragsorts (Für deutsche Staatsangehörige)

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Das Korean Visa Application Center (In Germany) wird am 16. November 2020 offiziell eröffnet. Ab dem 4. Januar 2021 wird es nicht mehr möglich sein, ein Visum bei der Botschaft (Berlin) der Republik Korea zu beantragen. Ein Visum für Korea muss künftig beim Korea Visa Application Center (oder Konsulat) beantragt werden. Im Folgenden finden Sie die Adresse, die Telefonnummer und die Webseite des KVACs  

Adresse: 5th Floor, Charlottenstraße 68, 10117 Berlin, Germany
E-mail: kvacdeinfo@iom.int
Telefon: +49 30 2902245550  
Webseite: https://www.visaforkorea.eu/   
Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen zum Visumantrag an das KVAC (oder Konsulat)        

 

   

*

   

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Anforderungen zwischen den einzelnen Botschaften/Konsulaten abweichen können. Wir empfehlen, vor der Reiseplanung aktuelle Informationen bei der entsprechenden Botschaft einzuholen.    

   

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Liste der koreanischen Botschaften oder Konsulate :  http://www.mofa.go.kr/eng/nation/m_4902/list.do

                          

workingholiday@mofa.go.kr +82-1899-1955 Working Hour:Mon. ~ Fri. 10:00~18:00 (Korea Standard Time)