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[Notice] Working Holidays in Deutschland sind jetzt für Personen bis 34 Jahre möglich
* Source and Inquiry : Korean embassy in Germany
https://overseas.mofa.go.kr/de-ko/brd/m_7197/view.do?seq=1320613&page=1
Der Direktor des Büros für konsularische Sicherheit im Außenministerium tauschte am Montag, den 30. Dezember, ein aktualisiertes Memorandum of Understanding zur „Gemeinsamen Erklärung über das deutsch-koreanische Working-Holiday-Programm“ (ursprünglich unterzeichnet am 19. April 2009) mit dem deutschen Botschafter in Korea aus.
Damit wird die Altersgrenze für die Teilnahme am Working-Holiday-Programm zwischen Korea und Deutschland ab dem 1. Januar 2025 von bisher 18–30 Jahren auf 18–34 Jahre angehoben.
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung des Außenministeriums.
https://overseas.mofa.go.kr/de-ko/brd/m_7197/view.do?seq=1320613&page=1
workingholiday@mofa.go.kr