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Korea ist...
Nach seiner einzigartigen Entwicklung in den vergangenen 50 Jahren ist Korea heute eine moderne Nation, die dennoch ihre traditionelle Kultur bewahrt hat. Sie werden von Koreas lebhaftem und weltoffenem Lebensstil ebenso fasziniert sein wie von seiner atemberaubenden Landschaft, dem kulturellen Erbe und den vielen Festivals. Beginnen Sie schon heute mit der Planung Ihres Working Holiday in Korea!
Allgemeine Informationen
Offizieller Name |
Republic of Korea |
Hauptstadt |
Seoul |
Amtssprache |
Koreanisch |
Bevölkerung |
51.84 millionen (2022) |
Währung |
Südkoreanischer Won |
BIP (2020) |
1,638 milliarden US $ |
* Quelle: https://www.mois.go.kr/eng/, https://www.kostat.go.kr, www.worldbank.org |
Korea Working Holiday Programm
Korea bietet sein Working-Holiday-Programm weltweit für 25 Länder an. Im Rahmen des Programms wird ein spezielles Working-Holiday-Visum ausgestellt. Dieses ermöglicht Ihnen einen verlängerten Aufenthalt in Korea mit der Möglichkeit, Ihr Reisebudget vor Ort durch kurzzeitige Arbeit aufzustocken. Das Visum wird einmalig erteilt und bietet Ihnen großen Freiraum, für einen längeren Zeitraum in die koreanische Kultur einzutauchen. Darüber hinaus haben Visumsinhaber die Möglichkeit, während ihres Aufenthalts eine private Bildungseinrichtung zu besuchen.
* Liste der teilnehmenden Länder (Stand: 01.2023)
Argentinien, Australien, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Hong Kong, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, USA
Anspruchsvoraussetzung
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Der/die Antragsteller/in muss zum Zeitpunkt des Antrags zwischen 18 und 30 Jahre(inklusive) alt sein |
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Das Visum gilt ausschließlich für den/die Antragsteller/in. Begleitende Angehörige sind ausgeschlossen |
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Der/die Antragsteller/in hält sich bei Antrag und Erteilung des Visums im Heimatland auf |
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Der/die Antragsteller/in muss einen gültigen Reisepass besitzen |
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Der/die Antragsteller/in muss für die Dauer Ihres Aufenthalts in Korea krankenversichert sein |
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Der/die Antragsteller/in hat ausreichende finanzielle Mittel, um sich zu |
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Beginn des Aufenthaltes selbst zu versorgen(mindestens 3,000,000KRW) |
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Der/die Antragsteller/in hat ein Rückflugticket oder kann den Nachweis über ausreichende Mittel für den Erwerb erbringen |
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Der/die Antragsteller/in reist zum ersten Mal mit einem Working-Holiday-Visum nach Korea |
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Der/die Antragsteller/in ist nicht vorbestraft |
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Der/die Antragsteller/in zahlt die Visumsgebühren bei Einrechung des Antragsformulars |
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Visumsgebühren: Gebühren sind von der jeweiligen Nationalität abhängig |